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   SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16   

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SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16 (https://dejure.org/2017,71210)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 20.09.2017 - S 10 R 116/16 (https://dejure.org/2017,71210)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 20. September 2017 - S 10 R 116/16 (https://dejure.org/2017,71210)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 248/17

    Heranziehung einer Klinik zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    So zeichnet sich die Behandlung von Patienten - nicht nur in einem Krankenhaus - durch ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit vielen mitwirkenden Personen aus (vgl. auch: Landessozialgericht Niedersachsen; Urteil vom 21.08.2017 - L 2 R 248/17 zur anhängigen Beschäftigung einer Ärztin, die zu einem Stundenlohn für Bereitschaftsdienste in einer Klinik eingesetzt wird).

    Aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge teilweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 28.09.2011 B 12 R 17/09 R); zumal flexible Arbeitszeiten häufig auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen sind (vgl. Landesozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.04.2015 - L 7 R 60/12; Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.08.2017 - L 2 R 248/17).

    Selbst die Nutzung eines eigenen Stethoskops, das hier gar nicht geltend gemacht wird, würde eine Unternehmerrisiko nicht begründen, zumal dies auch bei festangestellten Ärzten in einer Klinik erwartet wird (dazu ausführlicher: Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.08.12017 - L 2 R 248/17).

    Vielmehr ist es auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungen vielfach üblich, dass Beschränkungen der in Betracht kommenden Arbeitszeiten ausdrücklich oder konkludent vereinbart werden und dass von Seiten des Arbeitgebers auch eine Rücksichtnahme auf zeitliche Präferenzen des Arbeitnehmers zugesagt werden (so ausdrücklich auch: Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.08.2017 - L 2 R 248/17).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, SGB 2011, 633.).

    Nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. etwa: BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R) ist maßgebend für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und/oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge teilweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 28.09.2011 B 12 R 17/09 R); zumal flexible Arbeitszeiten häufig auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen sind (vgl. Landesozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.04.2015 - L 7 R 60/12; Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.08.2017 - L 2 R 248/17).

    In Betracht kommen insbesondere auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen - wie hier - sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Durchführung eines jeden einzelnen Arbeitsauftrages gesondert verständigen; in solchen Fällen muss auf die Verhältnisse abgestellt werden, die nach Annahme des jeweiligen "Einzelauftrags" im Hinblick - allein - hierauf bestanden haben (BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, U.v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

    In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt spricht die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen zweier abhängiger und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, versicherungspflichtigen (bezogen auf die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisse zwischen den Klägern.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -).

    Außerdem entspricht die von den Beteiligten gewünschte selbständige Tätigkeit nicht den tatsächlichen Umständen, wie sie von den Beteiligten - übereinstimmend - gelebt wurde, so dass darauf nicht maßgeblich abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG, da auch bei verbundenen Verfahren, bei dem eines eigentlich den Bestimmungen der §§ 197 a SGG i.V.m. § 154 ff VwGO unterliegt (S 10 R 1901/16), eine einheitliche Kostenentscheidung zu treffen ist, die sich im Falle, das in einem Verfahren ein Kostenprivilegierter Kläger ist, allein nach den §§ 193, 183 SGG richtet (BSG, Urteil vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2015 - L 7 R 60/12

    Sozialversicherungspflicht - Notarzt - ärztlicher Bereitschaftsdienst -

    Auszug aus SG Darmstadt, 20.09.2017 - S 10 R 116/16
    Aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge teilweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt hingegen kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 28.09.2011 B 12 R 17/09 R); zumal flexible Arbeitszeiten häufig auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen sind (vgl. Landesozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.04.2015 - L 7 R 60/12; Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.08.2017 - L 2 R 248/17).
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